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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Job per Social 

§ 1 Anwendungsbereich

 

  • Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Job per Social (Job per Social

GbR) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge der Job per Social mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen

Lieferungen oder Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

  • Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Job per Social ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Job per Social auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

  • Die Dienstleistungen und Angebote von Job per Social richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB).

§ 2 Leistungen

 

  • Job per Social erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für

KMU im Bereich des Online Marketings und des Social-Media-Recruitings (Mitarbeitergewinnung). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Job per Social dem Kunden nicht die Erbringung eines Werkes oder eines konkreten Erfolges, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.

 

  • Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern vom Job per Social zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Job per Social bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.

 

  • Job per Social wird den Kunden bei der Durchführung der Werbekampagnen auf etwaige rechtliche Anforderungen hinweisen, jedoch obliegt die Verantwortung für die rechtliche Konformität von Werbeanzeigen, Impressum, Datenschutzerklärungen usw. dem Kunden.

 

  • Werbeplattformen wie Google oder Meta sind jederzeit berechtigt,

Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen / einzustellen.  Angabe: Job per Social haftet nicht für ein solches Vorgehen.

 

  • In Bezug auf die von Job per Social zu erbringenden Dienstleistungen steht Job per Social hinsichtlich der Art und Weise der Leistungsausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

 

  • Job per Social ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu erbringen.

 

  • Die vereinbarte Vergütung von Job per Social enthält, sofern nicht anders vereinbart, kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat bereitzustellen und ggf. direkt an die Plattformbetreiber zu entrichten.

 

  • Job per Social garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen oder

Bewerbungen und keine bestimmte Qualität im Rahmen der Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird – sofern nicht anders vereinbart – nicht geschuldet.

 

  • Sofern Job per Social im Rahmen der Leistungen Domains und Funnel bereitstellt, erfolgt dies ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit.

§ 3 Vertragsabschluss

 

  • Der Vertragsschluss kann telefonisch, schriftlich oder in Textform erfolgen. Telefonische Vertragsabschlüsse werden nach Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

 

  • Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde eine Vertragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail erhalten und bestätigt hat.

 

 

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

 

  • Soweit Leistungen von Job per Social ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten die nachfolgenden Regelungen.

 

  • Job per Social kann nach Abschluss von Teilleistungen deren Abnahme verlangen und nach Gesamtfertigstellung eine Gesamtabnahme.

 

  • Der Kunde kann zur Abnahme mit einer Frist von einer Woche aufgefordert werden. Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

 

  • Bei festgestellten Mängeln ist Job per Social zur Nachbesserung berechtigt.

 

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

 

  • Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

  • Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

  • Bei vereinbarten Lastschriften hat der Kunde für ausreichende Deckung zu sorgen. Rückbuchungskosten trägt der Kunde.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

 

  • Die Vertragslaufzeit ist fest vereinbart. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung mindestens vier Wochen vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum.

 

  • Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail an eine Kündigungsmöglichkeit erinnert.

 

  • Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit sind ausgeschlossen.

 

  • Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern nicht anders vereinbart.

§ 7 Verzug und außerordentliche Kündigung

 

  • Leistungsfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen aller notwendigen Informationen.

 

  • Bei Zahlungsverzug kann Job per Social Leistungen aussetzen.
  • Bei Zahlungsverzug über 30 Tage kann Job per Social den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.

§ 8 Haftung

 

  • Job per Social haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

  • Die Datensicherung obliegt dem Kunden. Job per Social haftet bei Datenverlust nur im Rahmen der typischen Wiederherstellungskosten.

§ 9 Widerrufsrecht

 

Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Job per Social gewährt ein solches nicht freiwillig.

Schlussbestimmungen

 

  • Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Vertrag geht der individuelle Vertrag vor.

 

  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

  • Erfüllungsort ist der Sitz der Job per Social, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz der Job per Social zuständige Gericht. Diese Vereinbarung gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.